Berufsverbot für Pädokriminelle

Das Magazin EMMA berichtete über das Ergebnis einer Volksabstimmung in der Schweiz .
63,5 % der SchweizerInnen sprach sich für ein lebenslanges Berufsverbot für verurteilte pädokriminelle Täter aus.

In Heft Juli/August 2014 berichtete EMMA über die Initiative von Christine Bussat.
Die Schweizerin hatte eine Volksabstimmung auf den Weg gebracht, um ein lebenslanges Berufsverbot für verurteilte Pädokriminelle in Berufen, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, zu erwirken.

Auszüge aus dem EMMA-Print-Artikel:

Christine Bussat: „Der Schutz der Kinder muss höher gewichtet werden werden als die Wünsche der Täter.“

Die Mehrheit der Bevölkerung findet richtig, was Bussats Initiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten“ fordert.
Im Wortlaut: „Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren entgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.“

Eine Zusammenfassung des EMMA-Print-Artikels steht online zur Verfügung:
Schweiz: Berufsverbot für Pädophile?

Am 18. Mai 2014 stimmte die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer für ein lebenslanges Berufsverbot für verurteilte Pädokriminelle.
Hintergründe berichtete EMMA in dem Online-Artikel„Schweiz: Berufsverbot für Pädosexuelle“

 Auszüge aus dem EMMA-Online-Artikel vom 19. Mai 2014:

Die Schweizer Regierung muss also nun ein Gesetz formulieren, das dem klaren Votum der Bevölkerung Rechnung trägt: „Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.“ Damit hat die Initiative durchgesetzt, dass die Schweiz eines der europaweit schärfsten Gesetze zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch bekommen wird. Zwar können RichterInnen ab 1. Januar 2015 bereits ein Berufsverbot über pädokriminelle Täter verhängen. Aber das darf erstens nur maximal zehn Jahre dauern. Zweitens „wollen wir keine Ermessensentscheidung“, erklärt der parteillose Ständerat-Abgeordnete Thomas Minder, der Mitglied der Initiative ist.

In Deutschland ist ein lebenslanges Berufsverbot für pädosexuelle Straftäter schon jetzt möglich. Aber: Es ist ins Ermessen der Richter gestellt. Hierzulande können RichterInnen laut § 70 des Strafgesetzbuches ein Berufsverbot zwischen drei Monaten und drei Jahren verhängen. Das lebenslange Berufsverbot ist möglich, „wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht“. Offenbar tun sich die RichterInnen aber schon mit einem kurzen Berufsverbot sehr schwer, wie einige skandalöse Fälle zeigen. So war im Oktober 2013 der Erzieher einer Hamburger Kita zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden, weil er in und außerhalb der Kita Jungen und Mädchen missbraucht und pornografische Fotos von ihnen gemacht hatte. Der Richter verhängte kein Berufsverbot.

 EMMA Ausgabe 07/08-2014