Stalking | NO STALK-App

Stalking ist die Ausübung psychischer Gewalt mit dem Ziel, eine andere Person einzuschüchtern, zu verunsichern, zu verängstigen, zu quälen und mit Mitteln von subtiler oder direkter Machtdemonstration das Leben der Betroffenen zur Hölle zu machen. Stalking verursacht bei den Betroffenen erhebliche gesundheitliche Folgen, dazu gehören psychische Störungen (Angststörungen, Depressionen, Posttraumatische Belastungsstörung, etc.) und somatoforme Störungen (Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen, Tinnitus, etc.) u.v.a.m. Stalking kann auch in körperliche und sexualisierte Gewalt oder Tötungsdelikte münden.

Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes definiert Stalking so:
Stalking bezeichnet wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt. In der Regel handelt es sich beim Stalking nicht um eine klar abzugrenzende Einzeltat. Es setzt sich vielmehr aus einer Reihe von Tathandlungen über einen längeren Zeitraum zusammen, die aus strafbaren Handlungen wie übler Nachrede, Verleumdung, Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung sowie Nachstellung bestehen können. Mobbing ähnelt zwar dem Stalking, zählt aber nicht dazu. Manchmal geschehen Sachverhalte, bei denen sich Betroffene gestalkt fühlen, die Grenze zur Strafbarkeit jedoch noch nicht überschritten ist.“
Stalking ist ein Straftatbestand. Im Strafgesetzbuch (StGB § 238 Nachstellung) heißt es:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen […]“
Im Juni 2021 beschloss der Bundestag ein Gesetz, durch das zukünftig auch Cybermobbing (digitales Stalking) unter Strafe stellt wird.

Stalking ist juristisch oft schwer zu beweisen, weil Stalking i.d.R. eine Verkettung nicht stafbarer Einzeltaten über einen längeren Zeitraum hinweg ist (Kontaktaufnahme per Telefon, Email, SMS, soziale Medien; vor der Wohnung auflauern, subtile Drohungen, u.v.a.m.)
Für eine Strafanzeige ist es unbedingt erforderlich, die Taten gerichtsfest zu dokumentieren.
Zum Zwecke der lückenlosen Dokumenation von Stalking hat die WEISSER RING Stiftung die App NO STALK entwickelt. Auf der Website des WEISSEN RINGS wird die Funktion der App beschrieben:
Mit der App können Betroffene von Stalking die Handlungen des Täters mit dem Smartphone beweiskräftig sichern und dokumentieren (Fotos, Videos, WhatsApp, Sprachnachrichten). Die so gesammelten Beweismittel werden wie in einem Tagebuch gesammelt – auf einem geschützten Server in Deutschland. Die lückenlose Dokumentation der Stalking-Vorfälle ist Voraussetzung für die Einleitung rechtlicher Schritte.
Die Aufnahmen des Stalking-Opfers werden sofort verschlüsselt und in ein sicheres Rechenzentrum in Deutschland übertragen. Die Daten der Vorfälle verbleiben nicht auf dem Handy und sind so vor dem Zugriff fremder Personen geschützt. Die gesammelten Beweise können nur über die Website www.nostalk.de mit dem persönlichen Code, den der App-Benutzer bei der Anmeldung erhalten hat, entschlüsselt und können dann den Justizbehörden sowie der Polizei zur Verfügung gestellt werden.“

Kostenloser Download:  App NO STALK

Darüber hinaus ist es unbedingt empfehlenswert, Kontakt zu Beratungsstellen aufzunehmen. (Links s.u.)
Stalking führt zu Gefühlen von Ohnmacht und Handlungsunfähigkeit und zu Isolation. Sowohl aus juristischen als auch aus psychosozialen Gründen ist es wichtig, nicht alleine mit Angriffen eines Stalkers zu bleiben. Bauen Sie sich ein solides HelferInnen-Netzwerk auf.


zum Weiterlesen:

Häufigkeit und Auswirkungen von Stalking – Ärzteblatt (2020)

Psychische, körperl. und soziale Stalkingfolgen – Stalking und Justiz (2021)

Stalking – Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Stalking – Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein

Stalking – polizei-beratung.de

Neue App für Stalking-Betroffene – WEISSER RING