Fonds Sexueller Missbrauch | Abschaffung & Änderungen

Der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) wird zum 31. Dezember 2028  eingestellt. Bereits seit 01. Januar 2025 gelten Änderungen, die faktisch zu Leistungseinschränkungen führen.

Zu den wohl gravierendsten Änderungen gehört, dass bewilligte Leistungen nur noch in festgelegten Jahrestranchen abrechnet werden dürfen. Gelder, die nicht innerhalb dieser Zeiträume abgerechnet wurden, verfallen ersatzlos.

Drastische Konsequenzen haben die Jahrestranchen für die Durchführung von Traumatherapien.
Ambulante Traumatherapiestunden, die während eines Klinikaufenthalts der PatientIn nicht stattfinden können, können nach Ende der stationären Behandlung nicht nachgeholt werde.
Bei wöchentlichen Therapiestunden wird mit ca. 40 Therapiestunden pro Jahr gerechnet. Die Tranchen reduzieren die Anzahl der pro Jahr möglichen Therapiestunden.

  • 1. Tranche: 4.000€ (ca. 34 Therapiestunden)
  • 2. Tranche: 3.000€ (ca. 26 Therapiestunden)
  • 3. Tranche: 3.000€ (ca. 26 Therapiestunden)

Für bestimmte Leistungen fallen Kosten an, die die Jahrestranchen bei Weitem übersteigen. Die Ausbildung eines Assistenzhundes ist de facto nicht mehr möglich.

Die Bearbeitungszeit für Neuanträge hat sich bereits auf ca. 6 Monate erhöht. Es kann damit gerechnet werden, dass sich die Bearbeitungszeiten noch weiter erhöhen, wodurch es zu einer Verkürzung der ersten Jahrestranche kommen kann, die zu einer weiteren Verschärfung der Leistungseinschränkungen führen werden.

Detallierte Informationen zu den beschlossenen Änderungen des FSM und die Auswirkungen für Betroffene sowie ein Blick auf sexualisierte Gewalt als strukturelles Problem und den Umgang damit in unserer Gesellschafft finden Sie auf:

Fonds Sexueller Missbrauch wird abgeschafft