Dieser Blog wird ab morgen (24.05.18) vorübergehend abgeschaltet.
An der Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung wird bereits seit einiger Zeit intensiv gearbeit, kann aber u.U. noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Sobald alle Erfordernisse erfüllt sich, geht blog_traumatherapie_luebeck wieder online.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Am 25.05.2018 tritt die neue DSGVO in Kraft.
Die DSGVO betrifft alle Unternehmen/Selbständige/Vereine, die personenbezogene Daten bearbeiten/speichern. Websites, die die äußerst umfangreichen Bestimmungen nicht vollständig erfüllen, sind dann abmahnfähig.
Nach EU-Recht sollten Erleichterungen für Kleinunternehmen (<250 MitarbeiterInnen) gelten. Im deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind diese nicht aufgeführt.
Die Bundesregierung hat angekündigt, über Anpassungen für Kleinunternehmen nachzudenken, um drohende Firmenaufgaben von Klein- und Mittelständlern, noch zu verhindern.
Werden die Bestimmungen nicht nachgebessert, befürchten Unternehmensverbände Abmahnverfahren in mehrstelliger Höhe durch darauf spezialisierte Abmahnkanzleien.
Petition
Die Petition DSGVO-Erleichterungen nur Leistbares fordern & Sanktions-/Strafverzicht fordert die Aussetzung von Strafen bis im BDSG Bestimmungen aufgenommen worden sind, die für Klein- und Einzelunternehmen mit einem zumutbaren Aufwand erfüllbar sind.
Ausführlichere Infos dazu auf https://tiefenschaerfe.de/datenschutz-ruiniert-kmu/
Der Petition fehlen aktuell noch rund 600 Stimmen.